Fabian Stam

Die gerichtliche Überzeugungsbildung hinsichtlich des Irrtums beim Massenbetrug (§ 263 StGB)

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 18, S. 805-813 (9)
Publiziert 18.09.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0288
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Beschreibung

In Strafverfahren wegen Betrugs zulasten tausender oder auch
hunderttausender Geschädigter stellt sich regelmäßig die Frage,
wie die Gerichte den (tatbestandlich vorausgesetzten) Irrtum
der verfügenden Personen nachweisen können, ohne alle
Geschädigten in der Hauptverhandlung vernehmen zu müssen.
Der Ausweg, den der BGH den Tatgerichten bislang aufgezeigt
hat (nämlich die Verwendung von Fragebögen im
Ermittlungsverfahren und/oder die exemplarische Vernehmung
von Zeugen), überzeugt insoweit nicht. Stattdessen - so die
These des folgenden Beitrags - kann es gänzlich verzichtbar
sein, Opfer zu vernehmen, wenn es sich von selbst versteht,
dass sie sich bei der Vermögensverfügung geirrt haben
müssen.