Rechtswissenschaft
Jörg Neuner
Die Kontrolle zivilrechtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht
Jahrgang 71 (2016) / Heft 9, S. 435-441 (7)
Das BVerfG wird mit den verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfindung in zweifacher Weise konfrontiert: Zum einen muss es deren Beachtung durch die Fachgerichte kontrollieren und darf zum anderen auch selbst keine unzulässige Rechtsfortbildung betreiben. Beide Aspekte sollen nachfolgend im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG zu zivilrechtlichen Entscheidungen näher beleuchtet werden. Besondere Brisanz erlangt die Problematik durch den aktuellen, stark angreifbaren Beschluss zum (fehlenden) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Durchsetzung des Unterhaltsregresses.