Rechtswissenschaft
Armin von Weschpfennig
Die Lehrevaluation im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Steuerungsanspruch
Zugleich eine Besprechung von VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 2019 – 9 S 838/18 (WissR 53, 177)
Jahrgang 53 (2020) / Heft 2,
S. 131-151 (21)
Publiziert 14.12.2020
Lehrevaluationen sind aus dem Alltag deutscher Hochschulen nicht mehr wegzudenken, obwohl sie verfassungsrechtlich voraussetzungsvoll und in ihren (möglichen) Steuerungswirkungen problematisch sind. Anders als weite Teile der Literatur hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Brandenburgischen Hochschulgesetz allerdings keine grundsätzlichen Bedenken (A.). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte nun kürzlich über die Rechtmäßigkeit einer Evaluationssatzung zu entscheiden. Während er die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) akzeptiert, wird die Evaluationssatzung als nicht hinreichend bestimmt verworfen. Auch wenn damit eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Evaluationskonzept entbehrlich war, klärt das Gericht einige grundlegende Fragen und setzt jedenfalls im Ausgangspunkt – wenn auch nicht in den Schlussfolgerungen – einen gewissen verfassungsdogmatischen Kontrapunkt zur Brandenburg-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.).