Rechtswissenschaft

Benjamin Raue

Die Regulierung von Hate Speech mit Mitteln des Zivilrechts

Zugleich eine Rechtfertigung der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 5, S. 232-240 (9)
Publiziert 24.02.2022

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Der BGH hat in zwei Urteilen vom 29. 7. 2021 (III ZR 179/20 = JZ 2022, 251, in diesem Heft, und III ZR 192/20) Grundsätze formuliert, die soziale Netzwerke für die Regulierung von Hate Speech in ihren Nutzungsbedingungen beachten müssen. In Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Interessen dürfen sie Beiträge und Nutzerkonten grundsätzlich sperren, unterliegen dabei aber gegenüber den Nutzern einer gesteigerten mittelbaren Grundrechtsbindung. Der Beitrag arbeitet die Schrittmacherfunktion der Grundrechte für das Zivilrecht heraus und setzt sich mit der daran geübten Kritik auseinander.
Personen

Benjamin Raue ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier und Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
https://orcid.org/0000-0002-4652-7970