Rechtswissenschaft

Helmut Frister, Marcus Korte, Claus Kreß

Die strafrechtliche Rechtfertigung militärischer Gewalt in Auslandseinsätzen auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 65 () / Heft 1, S. 10-18 (9)

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Die Frage, wie militärische Gewalt deutscher Soldaten im Rahmen eines Auslandseinsatzes auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen strafrechtlich zu rechtfertigen ist, hat gegenwärtig große praktische Relevanz. Die Notrechte des StGB erweisen sich als unzureichend und systematisch nicht primär einschlägig. Stattdessen ergibt sich die Rechtfertigung aus dem auch innerstaatlich geltenden Sekundärrecht der Vereinten Nationen. Ein dringendes Bedürfnis für die Einführung einer gesetzlichen Regelung besteht nicht, wünschenswert ist aber eine Reform der Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung.
Personen

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Marcus Korte Keine aktuellen Daten verfügbar.

Claus Kreß ist Professor für deutsches und internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität zu Köln.