Michael Kubiciel

Die unberechtigte Nutzung von Daten: Eine Lücke im strafrechtlichen Vermögensschutz

BGH, Beschluss v. 12.6.2025 – 6 StR 557/24 (LG Hof)
Rubrik: Anmerkung: Strafrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 15, S. 725-728 (4)
Publiziert 14.08.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0197
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Beschreibung
Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Angeklagten über ein „Cardsharing-Netzwerk" unberechtigten Dritten den Zugang zu Pay-TV-Programmen verkauft hatten. Der 6. Strafsenat hebt die Verurteilung wegen Computerbetrugs gemäß § 263a Abs. 1 StGB auf, da kein Vermögensschaden vorliege. Eine Strafbarkeit sei nur nach § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 265b Abs. 1, § 27 StGB sowie gemäß § 202a StGB gegeben. Michael Kubiciel kritisiert, dass der Senat die spezifische Bedeutung von proprietären Daten als Vermögenswerte weitestgehend außer Acht gelassen hat, und erörtert die sich im Anschluss stellenden dogmatischen und kriminalpolitischen Fragen.