Tristan Radtke
Die (unzureichende) private Rechtsdurchsetzung unter der KI-Verordnung
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 12.02.2026
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- 10.1628/jz-2026-0051
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Die KI-Verordnung ist primär produktsicherheitsrechtlich konzipiert
und greift vor allem auf die Rechtsdurchsetzung durch
staatliche Stellen zurück. Die Durchsetzung durch Private ist
demgegenüber konzeptionell von untergeordneter Bedeutung
und bleibt vor allem dem mitgliedstaatlichen Recht überlassen.
Dieser Mangel an privatrechtlichem Gehalt wirft nicht nur Bedenken
hinsichtlich der Effektivität der Durchsetzung der KIVerordnung
auf, sondern lässt auch Zweifel daran aufkommen,
ob das proklamierte Ziel, KI-spezifische Risiken - auch für Individualrechtsgüter
- zu adressieren, erreicht werden kann. Vor
diesem Hintergrund identifiziert der Beitrag privatrechtliche
Lücken der KI-VO und erörtert Handlungsmöglichkeiten.