Rechtswissenschaft

Bernhard Ulrici

Dieselskandal: Anrechnung gezogener Nutzungen auf deliktischen Schadensersatz

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 23, S. 1131-1139 (9)
Publiziert 03.12.2019

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Bei der juristischen Aufarbeitung des sogenannten Dieselskandals bedarf eine Vielzahl von Fragen der Klärung. Hierzu gehört auch die nach der Behandlung von aus der Fahrzeugnutzung gezogenen Vorteilen im Rahmen des Schadensersatzes. Ihre Beantwortung wird in erheblichem Maße darüber mitbestimmen, was die klagenden Kunden tatsächlich vom Ausgang der geführten Rechtsstreite erwarten können. Zugleich ist sie von theoretischer Bedeutung über den aktuellen Anlass hinaus und spricht das für das Schadensersatzrecht grundlegende Zusammenwirken von Totalreparation und Gewinnabwehr an.
Personen

Bernhard Ulrici Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig; 2008 Promotion; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Leipzig; Referendarausbilder; Prüfer im universitären Schwerpunktbereich »Unternehmen, Arbeit, Steuern« an der Universität Leipzig; Rechtsanwalt.