Sören Segger-Piening
Digitale Verbraucher und analoge Unternehmer?
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Waren mit digitalen Elementen stehen einer Chimäre gleich für die Verknüpfung der analogen körperlichen Sache mit ausgelagerten digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen. Im geltenden Recht sind sie als Teil des Verbrauchsgüterkaufrechts in den §§ 475a bis 475c BGB geregelt. Danach bestehen insbesondere Ansprüche auf Aktualisierungen sowie Zugang zu Serverleistungen. Wie aber ist die Rechtslage, wenn ein Unternehmer entsprechende Waren kauft? Bestehen dann keinerlei Aktualisierungs- und Zugangsansprüche? Der Beitrag sucht diese und weitere Fragen zu klären.