Rechtswissenschaft

Markus Kotzur, Maximilian Waßmuth

Do you »regrexit«? Die grundsätzliche Möglichkeit des (unilateralen) Widerrufs einer Austrittserklärung nach Art. 50 EUV

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 10, S. 489-496 (8)

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Großbritannien hat die Europäische Union am 29. März formal über den Austritt aus der Staatengemeinschaft informiert und die entsprechende Mitteilung nach Art. 50 EUV gemacht. Die Frage, ob die einmal gestellte Austrittserklärung widerrufen werden kann, erscheint angesichts der gegenwärtigen politischen Rahmenbedingungen eher fernliegend, ist aber keineswegs rein theoretischer Natur und könnte, sollten sich die politischen Konstellationen während des zu erwartenden langen Verhandlungsprozesses grundlegend ändern, durchaus aktuell werden. Vor allem berührt die Widerrufbarkeit auch Grundfragen in der konstitutionellen Architektur der Union. Vorliegender Beitrag will zu alldem Denkanstöße vermitteln.
Personen

Markus Kotzur ist Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Hamburg.

Maximilian Waßmuth Keine aktuellen Daten verfügbar.