EGMR-Rechtsprechung zur Migration: Stillstand, Demontage oder Transformation?
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- 10.1628/jz-2026-0067
Im Mai 2026 wollen die EMRK-Vertragsstaaten eine politische
Erklärung verabschieden, die den EGMR auffordert, in seiner
Rechtsprechung zur Migration die Staateninteressen stärker zu
gewichten. Zwar verzichtete dieser zuletzt auf eine weitere
Schutzausweitung. Allerdings gelten die dynamischen Urteile
des Vierteljahrhunderts zwischen dem Mauerfall und der Flüchtlingskrise
fort und werden vom EGMR und nationalen Gerichten
konsequent eingefordert. Der Beitrag vermisst den Rahmen der
aktuellen Debatte und zeigt die Chancen, Risiken und Grenzen
der geplanten Erklärung von Chișinău auf. Zielführender wäre
das völkerrechtliche Äquivalent einer Verfassungsänderung in
Form eines Zusatzprotokolls. So könnten die Regierungen die
Grundlage dafür bereiten, die europäische Asylpolitik gesetzgeberisch
und administrativ neu aufzustellen.