Kai Ambos
Einschränkung funktioneller Immunität bei geheimdienstlichen Gewaltakten und zivile Objekte als Ziele von Kriegshandlungen
BGH, Beschluss v. 10.12.2025 – StB 60/25, 3 BJs 297/25-2
Rubrik: Anmerkung: Strafrecht. Völkerrecht
Publiziert 11.06.2026
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Der 3. Strafsenat des BGH behandelt in seinem Beschluss die Sprengstoffanschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im September 2022. Der Beschuldigte - der dabei koordinierend tätig geworden sein soll - wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des BGH und eines darauf basierenden Europäischen Haftbefehls am 21. August 2025 in Italien festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Überstellung nach Deutschland am 27. November 2025 in Auslieferungshaft. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Senat verwirft die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl. Kai Ambos stimmt der Begründung in wesentlichen Punkten zu, bezweifelt aber die völkerrechtliche Tragfähigkeit hinsichtlich der Immunitätsausnahme.