Rechtswissenschaft
Stephan Meyer
Erweiterter bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsschutz nach einer Unvereinbarerklärung
Zugleich ein Beitrag über die Entlastung des Bundesverfassungsgerichts durch die Landesverfassungsgerichtsbarkeit
Jahrgang 67 (2012) / Heft 9, S. 434-443 (10)
Der Streit um die konstitutive oder deklaratorische Natur bundesverfassungsgerichtlicher Normverwerfung ist der pragmatischen Lösung des Gerichts gewichen, der Nichtigerklärung eine Unvereinbarerklärung an die Seite zu geben und bisweilen die Fortgeltung verfassungswidriger Gesetze anzuordnen. Auch der vorliegende Beitrag anerkennt diese Entscheidungsvarianten. Indes zeitigt die Ipso-iureNichtigkeit verfassungswidriger Gesetze Konsequenzen, welche in der Rechtsprechung Beachtung finden sollten.