Rechtswissenschaft

Stephan Meyer

Erweiterter bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsschutz nach einer Unvereinbarerklärung

Zugleich ein Beitrag über die Entlastung des Bundesverfassungsgerichts durch die Landesverfassungsgerichtsbarkeit

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 9, S. 434-443 (10)

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Der Streit um die konstitutive oder deklaratorische Natur bundesverfassungsgerichtlicher Normverwerfung ist der pragmatischen Lösung des Gerichts gewichen, der Nichtigerklärung eine Unvereinbarerklärung an die Seite zu geben und bisweilen die Fortgeltung verfassungswidriger Gesetze anzuordnen. Auch der vorliegende Beitrag anerkennt diese Entscheidungsvarianten. Indes zeitigt die Ipso-iureNichtigkeit verfassungswidriger Gesetze Konsequenzen, welche in der Rechtsprechung Beachtung finden sollten.
Personen

Stephan Meyer Geboren 1971; Studium der Staatswissenschaften (Schwerpunkt Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Volkswirtschaftslehre) an der Universität der Bundeswehr München; 2004 Promotion; 2010 Habilitation; Venia Legendi für Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft und Rechtstheorie; Privatdozent an der Universität Erfurt.