EuGH, Urteil v. 17. 12. 2020 - C-693/18, X.
 Rubrik: Entscheidungen: Europarecht 
    Publiziert 10.08.2021 
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-   10.1628/jz-2021-0272
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 Eine Technologie, die den Abgastest auf dem Prüfstand nach dem sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus erkennt und daraufhin das Abgasrückführventil weiter öffnet, um den Schadstoffausstoß zu verringern, ist der Entscheidung des EuGH zufolge illegal. Meinhard Schröder (JZ 2021, 782) stimmt der Auslegung des Art. 3 Nr. 10 und des Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 durch den Gerichtshof nur teilweise zu und weist auf offene Fragen für verschiedene Fallkonstellationen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen hin.
