Rechtswissenschaft
EuGH, Urteil v. 5. 6. 2018 – C-210/16 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH.
Jahrgang 73 (2018) / Heft 23, S. 1154-1159 (6)
Anders als das BVerwG stuft der EuGH Betreiber von Fanpages als zusammen mit Facebook gemeinsam Verantwortliche für die Nutzungsdatenverarbeitung i. S. von Art. 2d RiL 95/46/EG (nun-mehr Art. 26 DSGVO) ein. Florian Jotzo (JZ 2018, 1159) stimmt dem Urteil zu und zeigt die Folgen für die Verantwortlichkeit bei kooperativen Verarbeitungsstrukturen auf.