Rechtswissenschaft

EuGH, Urteil v. 5. 6. 2018 – C-210/16 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH.

Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 73 () / Heft 23, S. 1154-1159 (6)

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Anders als das BVerwG stuft der EuGH Betreiber von Fanpages als zusammen mit Facebook gemeinsam Verantwortliche für die Nutzungsdatenverarbeitung i. S. von Art. 2d RiL 95/46/EG (nun-mehr Art. 26 DSGVO) ein. Florian Jotzo (JZ 2018, 1159) stimmt dem Urteil zu und zeigt die Folgen für die Verantwortlichkeit bei kooperativen Verarbeitungsstrukturen auf.
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