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 Eine Verordnung der Stadt Maastricht untersagt nicht in den Niederlanden wohnhaften Personen den Zutritt zu Coffeeshops, in denen der Konsum von Cannabis toleriert wird. Der EuGH hält diese Regelung für europarechtskonform, Ulrich Jan Schröder (JZ 2011, 629) sieht dagegen eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung von EU-Bürgern.
