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 Das Urteil des EuGH betrifft die im Medienrecht schon seit längerem thematisierte Problematik der Verbindung von Videos auf Abruf mit Texten und Bildern im Internet. Gerald Spindler (JZ 2016, 147) vergleicht den Ansatz des EuGH, der die Ausnahme vom Anwendungsbereich der AVM-Richtlinie eng auslegt, mit der Entscheidung des BGH zur »Tagesschau-App« und hält angesichts der veränderten Wirklichkeit alle bisherigen Ansätze zur Lösung im Hinblick auf die Bedeutung für Meinungsbildung und Wettbewerb für zunehmend zweifelhaft.