Alexander Wentker, Christian Marxsen
Extraterritoriale grundrechtliche Schutzpflichten
Zugleich Besprechung von BVerfG, Urteil v. 15. Juli 2025 – 2 BvR 508/21 (Drohneneinsatz Ramstein)
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- 10.1628/jz-2025-0292
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Aus dem Handeln deutscher Staatsgewalt können auch Gefahren für das Leben ausländischer Staatsangehöriger im Ausland folgen. Das BVerfG erkennt nun erstmals an, dass in bestimmten Fällen eine extraterritoriale grundrechtliche Schutzpflicht des deutschen Staates bestehen kann. Mit Blick auf die USamerikanische Nutzung der Air Base Ramstein für Drohneneinsätze sieht das Gericht die Voraussetzungen einer Schutzpflicht indes nicht als erfüllt an. Die aufgestellten Kriterien sind konkretisierungsbedürftig, stellen aber wichtige Weichen. Das Gericht zeigt sich sensibel im Umgang mit dem Völkerrecht, ordnet seine eigene Prüfung der Rechtsauffassung der Exekutive letztlich aber in einer Weise unter, die einer funktionsadäquaten Gewaltengliederung im auswärtigen Bereich nicht vollumfänglich gerecht wird.