Rechtswissenschaft

Jakob Hohnerlein

Formale Eigentumsrechte als kategorische Grenze der Versammlungsfreiheit?

Duldungspflichten privater Eigentümer auf »öffentlichen Foren« und darüber hinaus

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 78 () / Heft 19, S. 843-850 (8)
Publiziert 29.09.2023

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Die klimapolitischen Proteste in Lützerath werfen ein neues Schlaglicht auf das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Privateigentum. Der Beitrag zeigt, dass Art. 8 GG dem freien Ausschlussrecht privater Eigentümer nicht nur auf »öffentlichen Foren«, sondern allgemein Grenzen zieht. Die Rechtsordnung darf private und behördliche Versammlungsverbote auf Privatgrundstücken nur zulassen, wenn sie mit konkreten Nutzungsinteressen gerechtfertigt werden können. Auf »öffentlichen Foren« ergeben sich besonders weite Duldungspflichten.
Personen

Jakob Hohnerlein Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz, Freiburg und Madrid; 2014 Erstes Staatsexamen; Studium der Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Madrid (Bachelor of Arts 2015); 2019 Promotion in Freiburg, zugleich Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abt. 2; seit 2018 Referendariat in Berlin.