Rechtswissenschaft
Beate Gsell
Grenzen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht zur Ersetzung unwirksamer Klauseln in Verbraucherverträgen
Jahrgang 74 (2019) / Heft 15-16,
S. 751-758 (8)
Publiziert 05.08.2019
Der Beitrag behandelt das Schicksal des Gesamtvertrages in Konstellationen einer nach den Vorgaben der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln unzulässigen Vertragsklausel. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, inwieweit die jüngere EuGH-Rechtsprechung es notwendig macht, die Voraussetzungen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht nach § 306 Abs. 2 BGB sowie der Gesamtnichtigkeit gemäß § 306 Abs. 3 BGB richtlinienkonform zu beschränken.