Rechtswissenschaft

Beate Gsell

Grenzen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht zur Ersetzung unwirksamer Klauseln in Verbraucherverträgen

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 15-16, S. 751-758 (8)
Publiziert 05.08.2019

9,60 € inkl. gesetzl. MwSt.
Artikel PDF
Der Beitrag behandelt das Schicksal des Gesamtvertrages in Konstellationen einer nach den Vorgaben der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln unzulässigen Vertragsklausel. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, inwieweit die jüngere EuGH-Rechtsprechung es notwendig macht, die Voraussetzungen des Rückgriffs auf dispositives Gesetzesrecht nach § 306 Abs. 2 BGB sowie der Gesamtnichtigkeit gemäß § 306 Abs. 3 BGB richtlinienkonform zu beschränken.
Personen

Beate Gsell ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; außerdem im Nebenamt Richterin am OLG München.