Rechtswissenschaft

Frank Saliger

Grenzen normativer Auslegung im Strafrecht

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 14, S. 723-728 (6)

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Kann jemand als nicht arglos gelten, der tatsächlich arglos gewesen ist? Kommt als Betrugsopfer in Betracht, wer durch die Tat tatsächlich reicher geworden ist? Schädigt der manipulierende Wettbetrüger den Wettanbieter bereits mit Abschluss des Wettvertrages unabhängig davon, ob das Wettereignis eintritt und die Manipulation für das Wettereignis kausal wird? Alle drei Fragen haben Strafsenate des BGH unter
Personen

Frank Saliger Geboren 1964; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; 1999 Promotion; 2003 Habilitation; zur Zeit Privatdozent und wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.