Christian Hillgruber

Grundgesetz und Staatsräson

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 81 (2026) / Heft 15, S. 677-682 (6)
Publiziert 14.08.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0189
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Beschreibung
Liberalem Verfassungsdenken ist die Idee der Staatsräson suspekt. Sie erscheint ihm als der ratio constitutionis diametral entgegengesetzt. Aber Verfassungs- und Staatsräson sind „keine antinomischen Größen" (Hans Hugo Klein). Auch der Verfassungsstaat ist zunächst einmal und notwendig Staat; nur kraft seiner Staatlichkeit kann er auch seine freiheitsschützende Garantiefunktion erfüllen. Es gilt daher, den Staat wieder in sein (Verfassungs-)Recht einzusetzen. Der Beitrag beleuchtet exemplarisch die rechtsstaatlich eingehegte, verfassungsrechtlich angereicherte, sublimierte Staatsräson des Grundgesetzes.