Rechtswissenschaft

Petra Buck-Heeb, Andreas Dieckmann

Haftung eines Altgesellschafters bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt für Fondsbeteiligungen

BGH, Urteil v. 24. 10. 2023 – II ZR 57/21 (OLG Hamburg)

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 79 () / Heft 7, S. 308-312 (5)
Publiziert 28.03.2024

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Der personale Umfang einer Haftung für fehlerhafte Vermögensanlagenprospekte, die bis zum 31. 5. 2012 erstellt wurden, ist nun höchstrichterlich vereinheitlicht. Petra Buck-Heeb und Andreas Dieckmann begrüßen den Kompromiss der Zivilsenate, der als Ausgleich zwischen Anleger- und Marktfunktionsschutz gesehen werden kann.
Personen

Petra Buck-Heeb Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Passau und Tübingen; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Privatrecht an der Universität Hannover.

Andreas Dieckmann Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaft in Hannover; 2007 Promotion; wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat a.Z. an der Leibniz Universität Hannover; seit 2017 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Hannover und Lüneburg; 2019 Habilitation; derzeit Lehrstuhlvertreter an der Universität Bremen.