Gregor Thüsing, Jakob Brohl, Lorenz Fander

Hausverbote zur Verhinderung von Suizidassistenz in kirchlichen Einrichtungen

Zivilrechtliche Grenzen des Hausrechts und des Heimvertrags
Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 17, S. 748-758 (11)
Publiziert 05.09.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0271
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Beschreibung
Mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das BVerfG das in § 217 Abs. 1 StGB niedergelegte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt und damit eine Reihe von ethischen und rechtlichen Folgefragen aufgeworfen, die seitdem Gegenstand einer kontroversen, nicht nur juristischen, Diskussion sind. Eine dieser Fragen ist, ob (insbesondere katholische) stationäre Pflegeeinrichtungen in ihren Räumlichkeiten geschäftsmäßigen Suizidhelfern durch Hausverbote den Zugang zu den Einrichtungen verwehren können.