Christian Baldus, Thomas Raff

Hoffnung für Erben ausländischer Immobilien und für deutsche Nachlassgerichte?

Zu EuGH, C-873/24 (Marwanak), Schlussanträge (Generalanwalt Szpunar) vom 5.2.2026
Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 81 (2026) / Heft 9, S. 391-394 (4)
Publiziert 24.04.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0127
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Beschreibung
Schlussanträge werden in dieser Zeitschrift selten besprochen. Wenn dies im Folgenden doch geschieht, dann wegen der immensen Bedeutung des Falles für die nachlassgerichtliche Praxis - und wegen der Grundsatzfragen zum Europäischen Nachlasszeugnis in Fällen des Immonbiliarrechtserwerbs von Todes wegen, die er aufwirft. Es ist dringend zu hoffen, dass die zuständige Kammer des EuGH in der anhängigen Sache dem Entscheidungsvorschlag von Generalanwalt Szpunar folgt, nachdem der BGH durch seinen Vorlagebeschluss die Möglichkeit zur Überprüfung einer offenbaren Fehlentscheidung des EuGH eröffnet hat.