Yao Li
Immunität ausländischer Funktionsträger bei deutscher Strafverfolgung wegen Völkerstraftaten?
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 11.06.2026
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- 10.1628/jz-2026--0160
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Der BGH hat jüngst mehrfach festgestellt, dass ausländische Funktionsträger vor nationaler Strafverfolgung wegen Völkerstraftaten keine Immunität genießen. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber 2024 durch die Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 2 GVG in Gesetzesform gegossen. Da jedoch die gängigen Argumente für einen Immunitätsausschluss bei Völkerstraftaten nicht überzeugen und insbesondere auch kein entsprechendes Völkergewohnheitsrecht nachgewiesen werden kann, sind diese neuen Entwicklungen ambivalent zu bewerten: Zwar sind sie völkerrechtspolitisch uneingeschränkt zu begrüßen, gegenwärtig jedoch als völkerrechtswidrig zu beurteilen.