Johannes Dilling
Interne Ermittlungen im Hochrisiko-Bereich der KI-Verordnung
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 12.02.2026
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- 10.1628/jz-2026-0035
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Wenn interne Ermittlungen Regelverstöße von Arbeitnehmern
aufdecken, führt dies regelmäßig zu arbeitsrechtlichen
Sanktionen. KI-Systeme, die im Rahmen solcher Ermittlungen
eingesetzt werden, werden bestimmungsgemäß für solche
Personalentscheidungen verwendet. Daher sind sie dem
einsatzbezogenen Hochrisiko-Bereich gemäß Art. 6 Abs. 2 in
Verbindung mit Anhang III Nr. 4 lit. b der KI-Verordnung
zuzurechnen.