Rechtswissenschaft

Ekkehard Schumann

Keine Geheimverfahren bei einstweiligen Verfügungen in Pressesachen

Zu BVerfG, Beschlüsse v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 1783/17, 2421/17

Rubrik: Besprechungsaufsatz
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 8, S. 398-405 (8)
Publiziert 18.04.2019

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In zwei Kammerbeschlüssen (JZ 2019, 407 und JZ 2019, 409, in diesem Heft) ist das BVerfG auf überzeugende Weise einer verfassungswidrigen zivilgerichtlichen Praxis bei einstweiligen Verfügungen in Pressesachen entgegengetreten. Die Beschlüsse sind darüber hinaus richtungsweisend für das Verfahren der zivilprozessualen einstweiligen Verfügung sowie für die unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in derartigen Verfahren.
Personen

Ekkehard Schumann Geboren 1931; Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften an der FU Berlin, in Zürich, München, London und Ann Arbor; 1958–1967 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität München; 1961 Promotion; 1967 Habilitation; 1967–2000 Lehrstuhl für Prozeßrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Regensburg; 1984 Bundesverdienstkreuz am silbernen Bande; 1988 Bundesverdienstkreuz I. Klasse sowie weitere Auszeichnungen.