Anne Röthel

Kodifikation, Wandel und Familienrecht

Überlegungen aus Anlass von 125 Jahren BGB
Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 81 (2026) / Heft 5, S. 157-165 (9)
Publiziert 02.03.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0059
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Beschreibung

Man hat es schon häufig gelesen: Kein Gebiet des Bürgerlichen
Rechts hat sich seit 1900 so sehr verändert wie das Familienrecht.
Aber hat der fortwährende Wandel des Vierten Buchs
deshalb zu einer Schwächung oder gar Entwertung der Kodifikation
geführt? Erstaunlicherweise nein. Die Geschichte des
Familienrechts seit 1900 ist keine Geschichte einer Dekodifikation.
Eher hat sich das Vierte Buch als substantielle Grenzmarkierung
etabliert. Was als Regelungsstandort begann, ist zum
Synonym für Familienrecht geworden. Das Familienrecht führt
daher vor Augen: In der privatrechtlichen Moderne müssen
Kodifikation und Wandel kein Widerspruch sein.