Rechtswissenschaft

Viktoria Kraetzig

Kommunikationsregulierung durch Urheberrecht

Jahrgang 15 () / Heft 2, S. 218-237 (20)
Publiziert 06.07.2023

Das Urheberrecht gibt ein exklusives Recht auf Kommunikation. Die systemische Kollisionslage mit widerstreitenden Kommunikationsgrundrechten muss dogmatisch verarbeitet werden – in Extremsituationen ebenso wie im neuen digitalen Alltag. Wird das Urheberrecht als »Zensurrecht« missbraucht, muss sich das Fach einer Grundrechtsabwägung jenseits der Schranken stellen. Die Widerrechtlichkeit muss als positiv-rechtliches Notventil für die Wertentscheidungen des höherrangigen Rechts geöffnet werden. Wegen der Inflation urheberrechtlicher Schutzobjekte im digitalen Raum muss der eigene Schutzgegenstand überdacht werden: Die Werkschwelle darf nicht immer weiter abgesenkt werden und digitale Alltagsspuren sollten leistungsschutzrechtlich nicht geschützt sein.
Personen

Viktoria Kraetzig Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt Universität zu Berlin; Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin; Justiziarin der Frankfurter Allgemeine Zeitung; Rechtsanwältin in Berlin; 2021 Promotion.
https://orcid.org/0000-0003-2509-3453