Rechtswissenschaft

Anton S. Zimmermann

Kriegskollisionsrecht

Ein Beitrag zum international-privatrechtlichen Umgang mit Gebietseroberungen

Jahrgang 87 () / Heft 3, S. 465-496 (32)
Publiziert 20.07.2023

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine bricht mit einem völkerrechtlichen Grundkonsens: der Herrschaft der Staaten über ihr Territorium. Ein Baustein dieser territorialen Souveränität ist die Freiheit zur Privatrechtssetzung, die im Fall einer Gebietseroberung nunmehr der erobernde Staat völkerrechtswidrig für sich in Anspruch nimmt. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das Kollisionsrecht mit einem solchen faktischen Herrschaftswechsel umgeht. Dabei zeigt sich, dass das Kollisionsrecht bislang ungenutztes Flexibilitätspotenzial aufweist, das in seinen Teilbereichen einen adäquaten Umgang mit Gebietsbesetzungen und Annexionen gewährleistet.
Personen

Anton S. Zimmermann Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg; Referendariat am Landgericht Heidelberg; 2020 Promotion; Akademischer Rat a.Z. und Habilitand am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.