Josef Franz Lindner, Johannes Unterreitmeier
Kritik der „neuen“ Grundrechte – das Bundesverfassungsgericht auf dem Weg in die grundrechtsdogmatische Hyperkomplexität
Rubrik: Aufsätze
Publiziert 09.04.2026
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Die Grundrechte des Grundgesetzes sind »up to date«. Das verdanken sie der Rechtsprechung des BVerfG, das sich aktiv darum bemüht, die Verfassung »in der Zeit« zu halten. Indem es »neue« Grundrechte in wachsender Zahl dem Grundgesetz entnimmt, schafft das Gericht aber auch komplexe Folge- und Abgrenzungsprobleme, die die praktische Anwendung und die didaktische Vermittelbarkeit der Grundrechte erheblich erschweren. Der Beitrag zeigt, dass auf die Kreation »neuer« Grundrechte ebenso wie auf die dazu eingesetzte Methode, Grundrechtsnormen miteinander zu kombinieren (»in Verbindung mit«), verzichtet werden kann - ohne dass Grundrechtsschutzlücken bei neuartigen Gefährdungslagen entstehen.