Machtanspruch und Normkonflikt
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- 10.1628/jz-2025-0274
In den vergangenen Jahren hat eine Unilateralisierung des Internationalen
Privatrechts stattgefunden. Obwohl die europäischen
Kollisionsrechtsverordnungen im Ausgangspunkt multilaterale
Regeln vorsehen, häufen sich Konstellationen, in denen
Gerichte und Gesetzgeber nationale und europäische Interessen
in den Vordergrund rücken und in ganz unterschiedlicher Weise
von der allseitigen Anknüpfung abrücken. Nach einer Bestandsaufnahme,
die insbesondere die Auswirkungen der französischen
Loi confortant le respect des principes de la République
für die Durchsetzung des französischen Noterbenrechts in den
Blick nimmt, hinterfragt der Beitrag auf historisch-vergleichender
Grundlage die Aufgabe des Internationalen Privatrechts und
rückt dafür die Regelungshoheit von Rechtsträgern in den Mittelpunkt.
Ist es an der Zeit, die Methode des Internationalen
Privatrechts neu zu denken?