Rechtswissenschaft
Andrea Kießling
Masernimpfpflicht für Kita-Kinder
BVerfG, Beschluss v. 21. 7. 2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20.
Jahrgang 77 (2022) / Heft 18,
S. 896-898 (3)
Publiziert 09.09.2022
Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, nach denen Kinder, die in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten – betreut werden, einen Immunschutz gegen Masern nachweisen müssen, zurückgewiesen. Andrea Kießling kritisiert – neben anderen Unschärfen in der Begründung -, dass das Gericht mit einem Satz die Angemessenheit der damit faktisch zugleich bewirkten Pflicht zur Impfung gegen Mumps und Röteln bejaht: Ob es für diese faktische Impfpflicht einen legitimen Zweck gibt, prüft das Gericht nicht.