Rechtswissenschaft

Herbert Zech

Materielle und immaterielle Güter – Die Güterzuweisungsfunktion des Privatrechts

Jahrgang 15 () / Heft 1, S. 53-78 (26)
Publiziert 09.05.2023

Die Zuordnung bzw. Zuweisung von Gütern durch Ausschließlichkeitsrechte ist eine zentrale Funktion des Privatrechts. Während das BGB die absolut-rechtliche Zuordnung von Sachen regelt, finden sich entsprechende Regelungen für unkörperliche Güter vor allem im Immaterialgüterrecht. Dabei lassen sich Gemeinsamkeiten entdecken. Aus rechtspolitischer Sicht ist vor allem die Frage der Rechtfertigung von Bedeutung. Der Artikel versucht, über das Sachenrecht hinausgehende allgemeine Grundsätze der rechtlichen Zuordnung von Gütern herauszuarbeiten.
Personen

Herbert Zech ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Direktor am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft.
https://orcid.org/0000-0003-4625-6602