Anatol Dutta

Mehr Empirie erforderlich: Rechtfertigung gesetzgeberischer Eingriffe in die Grundfreiheiten

BGH, Urteil v. 17.7.2025 – I ZR 74/24 (OLG München)
Rubrik: Anmerkung: Arzneimittelrecht. Europarecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 20, S. 933-936 (4)
Publiziert 14.10.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0314
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Beschreibung
Auch im Zivilprozess sind mitgliedstaatliche Normen, die europäische Grundfreiheiten beeinträchtigen, nur anwendbar, wenn ihre die Beschränkung rechtfertigende Wirkung - etwa der Gesundheitsschutz der Bevölkerung - nachgewiesen ist. Der BGH musste sich in einem lauterkeitsrechtlichen Verfahren zur Arzneimittelpreisbindung mit den insoweit strengen Nachweisanforderungen des EuGH auseinandersetzen. Anatol Dutta erörtert die Problematik insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Beweis für die rechtfertigende Wirkung dem eingreifenden Mitgliedstaat obliegt, der jedoch nicht Partei des Zivilprozesses ist. Aus den vom EuGH formulierten Anforderungen ergebe sich eine Obliegenheit zur stärkeren empirischen Fundierung der Gesetzgebung, die zu einem Bedeutungszuwachs der Sozialforschung mit Schwerpunk auf quantitative Methoden führen könnte.