Patrick Ostendorf
Mehraufwendungen des Gläubigers für Deckungsgeschäfte vor Fälligkeit der Leistung als erstattungsfähiger Verzögerungsschaden?
BGH, Urteil v. 20. 4. 2023 - I ZR 140/22 (OLG Hamburg)
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Publiziert 29.09.2023
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Die Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH dreht sich um die Frage der Ersatzfähigkeit von bereits vor Fälligkeit der Leistung angefallenen (Mehr-)Kosten für ein Deckungsgeschäft, wenn der Schuldner bereits erklärt hatte, dass er nicht rechtzeitig würde leisten können. Patrick Ostendorf stimmt im Ergebnis - Anspruch der Klägerin auf Ersatz der aufgewendeten Kosten - zu, weist aber auf dogmatische Folgeprobleme der Qualifizierung als Verzögerungsschaden und des Rückgriffs auf § 254 Abs. 2 BGB hin.