Karlheinz Muscheler

Mehrheit von gleichzeitig amtierenden Testamentsvollstreckern

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 81 (2026) / Heft 10, S. 448-456 (9)
Publiziert 06.05.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0136
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Beschreibung
Die Thematik erscheint randständig. Gleichwohl erweist sie sich sowohl als historisch interessant wie dogmatisch schwierig und gleichzeitig höchst aktuell. Historisch interessant ist sie deswegen, weil im Mittelalter das Aufkommen des Testaments von Anfang an mit der Mehrheit von Testamentsvollstreckern verbunden war. Dogmatisch kompliziert ist sie deswegen, weil das BGB hier eine Ausnahme von seinem Grundsatz gemacht hat, das Nachlassgericht nicht mit zu viel Befugnissen auszustatten. Und aktuell ist sie deswegen, weil Erblasser Testamentsvollstreckung gerne mehreren Personen anvertrauen, die sich gegenseitig kontrollieren. Dies geschieht vor allem bei mittleren und großen, unternehmerisch geprägten Nachlässen.