Jochen Rauber, Nico Prehn
Nach der Wahl ist vor der Wahl, oder nicht? – Verfassungsrechtliche Grenzen der Nachwahlberichterstattung öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten
BVerwG, Urteil v. 12.2.2025 – 6 C 5.23 (OVG Berlin-Brandenburg)
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Rundfunkrecht
Publiziert 05.09.2025
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- 10.1628/jz-2025-0257
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Der 6. Senat des BVerwG hat sich mit der Frage befasst, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten bei der Darstellung nicht mandatsrelevanter Wahlergebnisse kleiner Parteien in ihrer Nachwahlberichterstattung unterliegen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der Chancengleichheit auch in der Nachwahlphase berührt sein kann, den Rundfunkanstalten aber weite Spielräume bei der redaktionellen Gestaltung ihrer Nachwahlsendungen zuzubilligen sind. So verneint er im konkreten Fall einen Anspruch einer Kleinpartei auf gesonderte Ergebnisausweisung. Jochen Rauber und Nico Prehn stimmen im Ergebnis und größtenteils auch den Erwägungen in der Urteilsbegründung zu.