Jochen Rauber, Nico Prehn

Nach der Wahl ist vor der Wahl, oder nicht? – Verfassungsrechtliche Grenzen der Nachwahlberichterstattung öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten

BVerwG, Urteil v. 12.2.2025 – 6 C 5.23 (OVG Berlin-Brandenburg)
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Rundfunkrecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 17, S. 777-782 (6)
Publiziert 05.09.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0257
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Beschreibung
Der 6. Senat des BVerwG hat sich mit der Frage befasst, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten bei der Darstellung nicht mandatsrelevanter Wahlergebnisse kleiner Parteien in ihrer Nachwahlberichterstattung unterliegen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz der Chancengleichheit auch in der Nachwahlphase berührt sein kann, den Rundfunkanstalten aber weite Spielräume bei der redaktionellen Gestaltung ihrer Nachwahlsendungen zuzubilligen sind. So verneint er im konkreten Fall einen Anspruch einer Kleinpartei auf gesonderte Ergebnisausweisung. Jochen Rauber und Nico Prehn stimmen im Ergebnis und größtenteils auch den Erwägungen in der Urteilsbegründung zu.