Kristin Boosfeld
Numerus clausus dinglicher Nutzungsrechte?
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Der Numerus clausus ist nicht nur ein Grundprinzip des deutschen Sachenrechts - auch in Frankreich und England hat er eine erhebliche Bedeutung. Im Bereich der Nutzungsrechte hat sich die Rechtsprechung nun in den letzten Jahren sowohl in Frankreich als auch in England bewusst vom Numerus clausus distanziert. In den Entscheidungen Maison de Poésie (2012, 2016, 2019, 2023) und Aigle Blanc (2018) hat die Cour de cassation mit dem droit réel de jouissance spéciale ein neuartiges dingliches Nutzungsrecht zugelassen. Fast zeitgleich ließ der englische Supreme Court in der Entscheidung Regency Villas v Diamond Resorts (2018) ein neuartiges recreational easement zu. Ist es an der Zeit, auch das deutsche Sachenrecht zu überdenken?