Rechtswissenschaft

Horst Eidenmüller

Obligatorische außergerichtliche Streitbeilegung: Eine contradictio in adiecto?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 70 () / Heft 11, S. 539-547 (9)

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Die Freiwilligkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, wird häufig unreflektiert als wesenstypisches Grundprinzip dieser Konfliktbehandlungsform postuliert. Der Beitrag zeigt demgegenüber, dass eine gesetzliche Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung sinnvoll sein kann. Deren Voraussetzungen, Adressat, Form, Inhalte und Sanktionen sind konflikt- und verfahrensspezifisch zu begründen.
Personen

Horst Eidenmüller Born 1963; Statutory Professor for Commercial Law at the University of Oxford and a Professorial Fellow of St. Hugh's College, Oxford.