Rechtswissenschaft
Öffentliches Recht. Verwaltungsrecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 15-16, S. 796-801 (6)
In zwei Entscheidungen hatte sich das VG Berlin mit dem Zugang zu politisch brisanten Dokumenten bei Stellen, deren Behördeneigenschaft bzw. Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben strittig war, zu beschäftigen. Anhand der Urteile unterziehen Lena Heuner und Johanna Küpper (JZ 2012, 801) die bestehende Dogmatik zu § 1 Abs. 1 IFG und die enge Auslegung der Ausnahmen des IFG einer kritischen Bewertung.