Parteiverbote, Beobachtung durch den Verfassungsschutz und staatliche Maßnahmen in Anknüpfung an die Parteimitgliedschaft
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- 10.1628/jz-2026-0052
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich im Jahr
1949 mit guten Gründen für eine Ausgestaltung der deutschen
Verfassungsordnung als „wehrhafte Demokratie" entschieden.
Demgegenüber sieht die seit 1947 unveränderte
japanische Verfassung keine spezifischen Maßnahmen gegen
verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Diese divergente Ausgangssituation
bei zum Teil vergleichbaren Entstehungsumständen
war im November 2025 Anlass dafür, das rechtliche
Instrumentarium zur Verteidigung des Rechtsstaats in
beiden Ländern im Rahmen eines Symposiums an der
WASEDA-Universität in Tokio zu beleuchten. Der Beitrag
liefert einen Überblick über die deutsche Rechtslage und
Rechtsprechung zu Maßnahmen gegenüber politischen
Parteien und deren Mitgliedern und zeigt auf, dass weiterer
(bzw. erneuter) Klärungsbedarf besteht.