Adrian Schmidt-Recla, Hannah Hieronymus

Patientenverfügungen psychisch kranker Personen: Ohne (Zwangs-)Behandlungsmöglichkeit keine Genehmigung der Unterbringung zur Heilbehandlung

BGH, Beschluss v. 5.2.2025 – XII ZB 547/24 (LG Dresden)
Rubrik: Anmerkung: Zivilrecht. Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Jahrgang 80 (2025) / Heft 17, S. 782-784 (3)
Publiziert 05.09.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0267
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Beschreibung
Der XII. Zivilsenat des BGH hatte zu entscheiden, ob eine von einer rechtlich betreuten, psychisch erkrankten Person abgegebene Erklärung, in der diese ausgedrückt hatte, weder Neuroleptika noch Antidepressiva einnehmen zu wollen, es (1.) verhindert, dass die medikamentöse Zwangsbehandlung dieser Person, in die der rechtliche Betreuer eingewilligt hat, gerichtlich genehmigt und (2.) deswegen auch die Unterbringung dieser Person zur Heilbehandlung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses, in die der rechtliche Betreuer ebenfalls eingewilligt hat, nicht genehmigt werden kann. Adrian Schmidt-Recla und Hannah Hieronymus stimmen dem Senat im Ergebnis und in der Begründung zu und erörtern die entscheidenden grundsätzlichen Überlegungen zur Frage der Einwilligungsfähigkeit.