Rechtswissenschaft

Andreas Sattler

Personenbezogene Daten als Leistungsgegenstand

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 21, S. 1036-1046 (11)

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Personenbezogene Daten werden in zunehmendem Ausmaß als Leistungsgegenstand kommerzialisiert. Infolgedessen stellt sich die Frage, wie diese ökonomische Realität rechtlich abgebildet werden kann. Die Entstehung eines Datenschuldrechts auf Grundlage der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich möglich, läuft derzeit aber schnell auf datenschutzrechtlichen Grund auf. Während das Schuldrecht auf dem Grundsatz einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt beruht, gilt im Datenschutzrecht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Kurzum: Datenschuld- und Datenschutzrecht befinden sich auf Kollisionskurs. Der Beitrag macht einen Vorschlag, wie dieses rechtliche Spannungsverhältnis aus privatrechtlicher Perspektive aufgelöst werden kann.
Personen

Andreas Sattler Geboren 1982; Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und Nottingham (LL.M.); 2013 Promotion (Bayreuth); Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; Habilitation; Gründung und Co-Leitung des Center for Intellectual Property Law, Information and Technology (CIPLITEC); Vertretung des Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Freiburg i.Br.
https://orcid.org/0000-0002-2644-3286