Wolfgang Ziebarth

Personenbezug von Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO

BGH, Urteil v. 18.12.2025 – I ZR 115/25 (LG Leipzig)
Rubrik: Anmerkung: Zivilrecht. Datenschutzrecht
Jahrgang 81 (2026) / Heft 13, S. 621-624 (4)
Publiziert 02.07.2026
DOI 10.1628/jz-2026-0177
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Beschreibung
Der BGH hatte über einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch des Klägers gegenüber seiner privaten Krankenversicherung in Bezug auf zurückliegende Tarifänderungen zu entscheiden. Diesen Auskunftsanspruch verneint der I. Zivilsenat mit der Begründung, die Informationen seien keine personenbezogenen Daten, denn anhand dieser Informationen sei der Kläger nicht identifizierbar. Wolfgang Ziebarth sieht in der Begründung einen erheblichen Widerspruch zu Art. 4 Nr. 1 DS-GVO. Die Entscheidung werde auf einen nicht nachvollziehbaren Maßstab gestützt, bei dessen Verallgemeinerung weite Teile des Datenschutzes abgeschafft würden.