Andreas Piekenbrock

Rechtsfortbildung im Mehrebenensystem

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 14, S. 641-650 (10)
Publiziert 18.07.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0222
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Beschreibung
Beim Thema »Rechtsfortbildung im Mehrebenensystem« denkt man zunächst an die Einwirkung von Richtlinien auf die Interpretation nationalen Rechts. Dem soll im ersten Teil des Beitrags nachgegangen werden. Das Thema ist jedoch weiter, weil auch der EuGH in weitem Umfang Rechtsfortbildung betreibt. Zum einen liest der Gerichtshof den Inhalt von Richtlinien in das Primärrecht hinein. Der dadurch aktivierte Anwendungsvorrang wirft Folgefragen zum Umgang mit dem nationalen Recht auf. Zum anderen bildet der EuGH den Effektivitätsgrundsatz immer weiter fort und verstärkt so das Spannungsverhältnis zum nationalen Recht immer weiter.