Thomas Groß 
 Rechtsschutz gegen Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich
 Rubrik: Gesetzgebung 
    Publiziert 20.01.2020 
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 Die Bundesregierung plant, zwölf Projekte im Verkehrsbereich durch Maßnahmengesetze zu genehmigen. Wesentliches Ziel ist das Ausschalten des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und insbesondere der Umweltverbandsklage, um die Verfahren zu beschleunigen. Dieses Vorhaben ist weder mit Verfassungsrecht noch mit Europarecht vereinbar.