Anika Klafki

Resilienz als emergente Kategorie des Rechts

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 80 (2025) / Heft 22, S. 1000-1004 (5)
Publiziert 20.11.2025
DOI 10.1628/jz-2025-0340
inkl. gesetzl. MwSt.
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2025-0340
Beschreibung
Resilienz hat sich zu einem zentralen Topos der internationalen wie nationalen Sicherheitspolitik entwickelt. Nach einer Vermessung der Bedeutungsgehalte des Resilienzbegriffs wird im Folgenden das Resilienzrecht als eigenständige dogmatische Kategorie entfaltet. Anhand des Klima- und Pandemierechts werden Charakteristika des Resilienzrechts skizziert. In der »Resilienzgesellschaft« muss das Recht jedoch nicht nur resiliente Strukturen schaffen, sondern die Rechtsordnung muss sich auch selbst als resilient gegenüber externen Krisen und inneren Bedrohungen erweisen.