Rechtswissenschaft

Markus Winkler

Schulinspektionsberichte zwischen Feedbackfunktion und Prangerwirkung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 15-16, S. 762-769 (8)

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Neun Länder in der Bundesrepublik Deutschland lassen durch Schulinspektionseinrichtungen die Qualität der öffentlichen Schulen ermitteln. Die Ergebnisse der Inspektionstätigkeit werden in Berichten zusammengefasst. Sie sollen der inspizierten Schule Hinweise für ihre selbstständige Qualitätsentwicklung geben. Manche Lehrkräfte und Schulleiter stehen dieser Form der Rückmeldung an ihre Schule jedoch reserviert gegenüber und wehren sich dagegen, dass der Inspektionsbericht schulöffentlich gemacht wird. Der Beitrag geht der Frage nach, wie berechtigt diese Widerstände sind, und bezieht dabei auch die neue Tendenz ein, Schulinspektionsberichte der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Personen

Markus Winkler Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte in Regensburg, Toulouse und Tübingen; 1999 Promotion; 2009 Habilitation; derzeit Privatdozent an der Universität Mainz; WS 2008/2009 Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg; WS 2009/2010 Lehrstuhlvertretung an der Universität Frankfurt a.M.